Zum 1.1.2022 trat § 158a FamFG in Kraft, der neben der persönlichen und fachlichen Qualifizierungsanforderungen auch eine Fortbildungspflicht für Verfahrensbeistände vorsieht.
Die Vorschrift ist verankert im Gesetz gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder, das in weiten Teilen schon am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz, das dies vom Namen gar nicht vermuten lässt, sind neue Regelungen für das familiengerichtliche Verfahren enthalten. Denn es beruht auf einem ganzheitlichen Konzept, das alle Akteure in Verfahren, die Kinder betreffen, in die Pflicht nimmt. So sieht das Gesetz neben den neuen strafrechtlichen Vorschriften die Einführung besonderer Qualifikationsanforderungen für Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Familienrichter und Verfahrensbeistände vor.
Mit diesem Vertiefungs- und Qualifizierungsseminar wollen wir insbesondere den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die bisher schon als Verfahrensbeistand gearbeitet haben, ein Seminar anbieten, mit dem sie sowohl ihre fachliche Qualifikation als auch Ihre Fortbildungsobliegenheit nachweisen können.
Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung und bestandener Abschlussklausur von zweieinhalb Stunden sind die Bedingungen zum Erwerb des DAI-Fortbildungssiegels erfüllt. Das nur an Rechtsanwälte vergebene Siegel bestätigt Erwerb und Vertiefung besonderer Fachkenntnisse in einem Spezialgebiet.
Frau Dr. Tanja Dannappel, Diplom-Psychologin und Mediatorin, mit den Themen Entwicklungspsychologie des Kindes, kindgerechte Gesprächsführung und familiengerichtliche Gutachten und Frau Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, mit den Themen Aufgaben und Arbeitsweise des Verfahrensbeistands, Kindschaftsrecht, Verfahrensrecht und Kinder- und Jugendhilferecht.
Die ausführliche Arbeitsunterlage dient zur Nachbereitung für die praktische Arbeit und Vorbereitung auf die Klausur. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung und bestandener Abschlussklausur von zweieinhalb Stunden sind die Bedingungen zum Erwerb des DAI-Fortbildungssiegels erfüllt.
Der Kurs kann selbstverständlich auch ohne Abschlussklausur gebucht werden.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning
FAQs eLearning Center
Was ist das eLearning Center?
Das eLearning Center ist das Ausbildungscenter des DAI im Internet. Wie in den Ausbildungscentern in Bochum, Berlin und Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) werden hier anwaltliche und notarielle Fortbildungen in gewohnter Qualität angeboten: als textorientierter Online-Kurs, als Online-Vortrag (Live, als Live-Stream aus einer Hybridveranstaltung und zum Selbststudium) als Online-Training (Live und zum Selbststudium) oder als interaktives Modul. Alle Formate eröffnen Ihnen eine praxisorientierte und flexible Art der Fortbildung, mit der sich – in den Gebieten der Fachanwaltsordnung – eine Pflichtfortbildung nach § 15 FAO absolvieren lässt. Notarinnen und Notaren sowie Notarassessorinnen und Notarassessoren steht ebenfalls ein attraktives Fortbildungsangebot zur Verfügung.
Welche Vorteile bieten die eLearning-Angebote zum Selbststudium?
Alle eLearning-Formate mit dem Zusatz „Selbststudium“ (Online-Vortrag Selbststudium, Online-Kurs Selbststudium) sind zur Fortbildung nach § 15 Abs. 4 FAO geeignet.
Das DAI bietet Ihnen ein vielfältiges und praxisorientiertes Angebot, mit dem Sie Ihre Fortbildung flexibel in Ihren Alltag einbinden können. Sie buchen die Online-Kurse/Online-Vorträge Selbststudium vollständig orts- und zeitunabhängig über das Internet und erarbeiten sie in Ihrem individuellen Lerntempo. Eine Unterbrechung der Lernzeit ist jederzeit möglich; das gilt ebenso für eine begonnene Lernerfolgskontrolle. Selbstverständlich ist die Nutzung auch mit Smartphone oder Tablet-PC möglich.
Was ist ein Online-Kurs?
Ein Online-Kurs ist eine in sich abgeschlossene Lerneinheit, die auf eine Lernzeit von in der Regel zweieinhalb Stunden angelegt ist (die jeweilige Lernzeit finden Sie in den Kursinformationen). Die Kurse behandeln unter anderem Fälle und ihre Lösungen und wurden von ausgewiesenen Kennern ihres Fachgebiets verfasst.
Sie lesen den Lehrtext am Bildschirm und haben dabei jederzeit die Möglichkeit, über das Inhaltsverzeichnis auf andere Seiten oder Kapitel zu gelangen. Zitierte Gesetzestexte und hinterlegte Links können Sie direkt aus dem Lehrtext heraus aufrufen. Zusätzlich können Sie den Lehrtext der Online-Kurse als DAIbook (PDF) herunterladen und zeitlich unbegrenzt weiternutzen. Hierzu loggen Sie sich bitte auf der DAI-Homepage ein und gehen auf „Online-Services/Mein DAI/Meine DAIbooks“.
Online-Kurse aus den Fachgebieten der Fachanwaltsordnung beinhalten außerdem eine Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests.
Was ist ein Online-Vortrag (Live-Übertragung)?
Bei einem Online-Vortrag verfolgen Sie die Referentin/den Referenten und die Präsentationsfolien zum angegebenen Termin live über das Internet. In einem moderierten textbasierten Chat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Referentin/den Referenten zu richten und mit den anderen Teilnehmenden zu interagieren. Alle Elemente werden in einer übersichtlichen Oberfläche gemeinsam angezeigt.
Sie können einen Online-Vortrag vollkommen ortsunabhängig – auch mit mobilen Geräten – nutzen.
Welche Vorteile bietet ein Online-Vortrag (Live-Übertragung)?
Mit einem Online-Vortrag (Live-Übertragung) können Sie eine Fortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO absolvieren. Das DAI stellt die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der durchgängigen Teilnahme sowie die Möglichkeit der Interaktion der Referentin/des Referenten mit den Teilnehmenden während der Dauer der Fortbildung zur Verfügung.
Anders als bei den Selbststudiumsangeboten, können Sie somit inhaltliche Fragen bei Bedarf direkt im Chat stellen.
Mit welchen eLearning-Formaten kann ich ein Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO absolvieren?
Die Online-Kurse und Online-Vorträge zum Selbststudium beinhalten eine Lernerfolgskontrolle (Multiple-Choice). Nach Bestehen wird eine Bescheinigung für das Selbststudium ausgestellt.
Hinweis: Dies gilt nicht für Online-Vorträge in der Live-Übertragung.
Was ist ein Online-Vortrag Selbststudium?
Ein Online-Vortrag Selbststudium ist die Aufzeichnung eines Vortrags. Sie können das Video, in dem die Referentin/der Referent und die Präsentationsfolien nebeneinander dargestellt werden, jederzeit über das Internet anschauen, bei Bedarf unterbrechen und einzelne Passagen oder die gesamte Aufzeichnung erneut abspielen. Im Anschluss können Sie die Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) bearbeiten.
Was ist ein beA-Online-Kurs?
Bei den videobasierten beA-Online-Kursen folgen Sie den Erläuterungen der erfahrenen Referenten in einer 30-minütigen Bildschirm-Präsentation. Sie erhalten anschauliche Hilfestellungen und schrittweise Erklärungen zur Einrichtung und Nutzung Ihres persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.
Sie können das Video jederzeit und so oft Sie möchten anschauen. Eine Unterbrechung und Fortsetzung an beliebiger Stelle ist ebenfalls möglich.
Was ist ein Mitarbeiter-Modul?
Ein Mitarbeiter-Modul ist ein interaktiv gestaltetes eLearning-Format. Es beschäftigt sich praxisnah mit den typischen Aufgabenstellungen aus dem Kanzlei- bzw. Notariatsalltag. Zahlreiche Übungen und Schaubilder erleichtern das Verstehen und Behalten der Informationen. Die kompakten, intuitiv zu bearbeitenden Module lassen sich optimal in den Berufsalltag integrieren.
Das Mitarbeiter-Modul ist interaktiv aufgebaut und in eine grafische Lernumgebung eingebettet. Sie steuern mit Ihren Klicks das Einblenden der Inhalte – Texte, Schaubilder und Übersichten – und können so in Ihrem eigenen Lerntempo die einzelnen Abschnitte erarbeiten, wiederholen und vertiefen.
Nach Bearbeitung aller Lerninhalte und Übungen können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen.
Was ist ein Anwaltsmodul?
Die Anwaltsmodule sind interaktive eLearning-Module zum anwaltlichen Berufsrecht und beschäftigen sich praxisnah mit den Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts, der Rechtsbeziehung zwischen Anwalt und Mandant sowie den Rechts- und Anspruchsgrundlagen der anwaltlichen Vergütung. Die Anwaltsmodule sind interaktiv aufgebaut und in eine grafische Lernumgebung eingebettet. Sie steuern mit Ihren Klicks das Einblenden der Inhalte – Texte, Schaubilder und Übersichten – und können so in Ihrem eigenen Lerntempo die einzelnen Abschnitte erarbeiten, wiederholen und vertiefen. Die Anwaltsmodule beinhalten zahlreiche Grafiken und eine Vertonung, um den Inhalt zu veranschaulichen. Mit den enthaltenen Übungen vertiefen Sie die gelernten Inhalte und können Ihr Wissen überprüfen.
Die Anwaltsmodule wurden zur Nutzung in der Rechtsreferendarausbildung in Zusammenarbeit von Bundesrechtsanwaltskammer und DAI entwickelt und sind somit insbesondere für Rechtsreferendare gedacht. Sie stehen aber auch Rechtsanwälten, die ihre Kenntnisse im Berufsrecht auffrischen möchten, kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.anwaltsinstitut.de/anwaltsmodule-rae
Welche technischen Voraussetzungen bestehen für die Teilnahme an den eLearning-Angeboten?
1) Online-Vorträge (Live und im Selbststudium), beA-Online-Trainings und Anwaltsmodule
Die Durchführung der Online-Vorträge (Live-Übertragung) ist mit allen Computern und mobilen Endgeräten möglich. Wir nutzen die in Ihren Browser integrierte HTML5-Technologie. Sie benötigen daher lediglich einen aktuellen Browser, der durch den Hersteller mit Updates versorgt wird (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera) sowie einen funktionsfähigen Lautsprecher/Kopfhörer.
Hinweis: Unter Windows 7 unterstützt der Internet Explorer HTML5 nicht; bitte verwenden Sie in diesem Fall einen anderen Browser.
Zur Wiedergabe ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Die Übertragungsqualität des Online-Vortrags passt sich während der Übertragung automatisch der Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung an.
Für die Online-Vorträge (Live-Übertragung) haben wir für Sie eine Testumgebung eingerichtet, mit der Sie Ihr System prüfen können.
2) Online-Kurse
Die Durchführung der Online-Kurse ist mit allen Computern und mobilen Endgeräten möglich. Sie benötigen einen aktuellen Browser, der durch den Hersteller mit Updates versorgt wird (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera).
Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen und es muss keine Zusatzsoftware installiert werden. Somit kann ein begonnener Kurs und die Lernerfolgskontrolle auch auf einem beliebigen anderen Computer, Smartphone oder Tablet-PC fortgesetzt werden. Die intuitive Bedienoberfläche ermöglicht eine unkomplizierte Navigation in den Kursinhalten.
3) Mitarbeiter-Module
Die Durchführung der Mitarbeiter-Module ist mit allen Computern und mobilen Endgeräten möglich. Sie benötigen einen aktuellen Browser, der durch den Hersteller mit Updates versorgt wird (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera).
Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen und es muss keine Zusatzsoftware installiert werden. Somit kann ein begonnenes Modul inklusive Übungen auch auf einem beliebigen anderen Computer, Smartphone oder Tablet-PC fortgesetzt werden.
Das Mitarbeiter-Modul ist vertont. Sie können es aber auch ohne Lautsprecher/Kopfhörer bearbeiten.
Wie finde ich eLearning-Angebote zu meinem Fachgebiet und wie kann ich Sie buchen?
Die aktuell im DAI zur Verfügung stehenden eLearning-Formate finden Sie hier:
www.anwaltsinstitut.de/elearning
Aus den angezeigten Veranstaltungen wählen Sie einfach das für Sie passende Angebot. Im Anmeldeprozess registrieren Sie sich – falls Sie bisher noch kein DAI-Konto eingerichtet haben – auf der DAI-Homepage. Nach erfolgter Buchung erhalten Sie unmittelbar Zugriff auf das eLearning Center. Hierfür wechseln Sie in Ihr Konto ("Mein DAI" im Menü „Online-Services“) und wählen das gebuchte Angebot über Ihre Buchungsliste aus. Über den Button „Zum eLearning Center“ gelangen Sie direkt auf unsere Lernplattform.
Gibt es unterschiedliche Kostenbeiträge für Präsenz- oder Online-Teilnahmen an einer Veranstaltung?
Das DAI hat für jedes Format einer Fortbildung den gleichen - hohen - Qualitätsanspruch. Wir tun alles dafür, damit Sie in einer professionellen, modernen Lernumgebung in jeder Hinsicht hochwertige Veranstaltungen besuchen können. Im Präsenzbereich sind viele der begleitenden Maßnahmen für alle Teilnehmenden offensichtlich (von der Ausstattung bis zur Bewirtung), bei eLearning-Angeboten ist das allein schon durch die räumliche Distanz anders.
Ein wesentlicher Aspekt bei der Konzeption von Live-Übertragungen und Online-Vorträgen ist für das DAI die Nutzerfreundlichkeit für alle Teilnehmenden – unabhängig von der individuellen digitalen Affinität. Deshalb legen wir besonders großen Wert auf professionelle, auf die Anforderungen der anwaltlichen und notariellen Fortbildung zugeschnittene Technik, auf einen persönlichen Support im Chat und am Telefon und natürlich auf die Unterstützung der Interaktion zwischen den Teilnehmenden und den Referentinnen und Referenten.
Im Ergebnis führen wir somit zwar in der Form unterschiedliche, aber dennoch gleichwertige Fortbildungen durch. Die Wahl liegt bei Ihnen, ob Sie für sich persönlich eine Teilnahme in Präsenz vor Ort oder online am eigenen Arbeitsplatz vorziehen.
Letztlich findet diese Gleichwertigkeit auch in den Kostenbeiträgen Ausdruck, die für Online-Vorträge Live und für hybride Veranstaltungen, egal ob Online- oder Präsenz-Teilnahme, identisch sind.
Wie erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
1) Online-Kurs Selbststudium und Online-Vortrag Selbststudium
Nach Absolvieren der Lernerfolgskontrolle können Sie sich Ihre Teilnahmebescheinigung (§ 15 Abs. 4 FAO) herunterladen. Diese finden Sie auf der DAI-Homepage im Bereich „Mein DAI/Meine Buchungen“ unter der jeweiligen Veranstaltung.
2) Online-Vorträge (Live-Übertragung)
Bei Online-Vorträgen (Live-Übertragung) wird Ihnen die Teilnahmebescheinigung (§ 15 Abs. 2 FAO) per Post zugeschickt.
Haben Sie weitere Fragen?
Schreiben Sie uns: onlineservice@anwaltsinstitut.de