Fortbildung im Steuerrecht gemäß § 15 FAO

eLearning/Selbststudium
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Präsenzveranstaltungen
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Das umfangreiche Fortbildungsprogramm des DAI bietet jeder Fachanwältin und jedem Fachanwalt für Steuerrecht und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt in vielfältigen Seminaren, Tagungen und eLearning-Angeboten neuestes und praxisgerechtes Wissen in modernen Lernstrukturen. Erfahrene Referentinnen und Referenten aus Anwaltschaft, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung und Wissenschaft bringen Sie in steuerrechtlichen Themen stets fachlich auf den neuesten Stand. Hochwertige und ausführliche Seminarunterlagen (auch in elektronischer Form als DAIbook) sorgen für einen hohen Nutzen weit über die eigentliche Veranstaltung hinaus.

Programm:

Das Programm des Fachinstituts Steuerrecht deckt alle wesentlichen Facetten der Fortbildung ab. Die im März in Berlin stattfindende Jahresarbeitstagung widmet sich der Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen. Zudem bereichern fallbezogene Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Brennpunkten der steuerstrafrechtlichen Mandatsarbeit das Programm. Bewährte Bestandteile des Fortbildungsprogramms sind die mehrtägigen Tagungen, die sich einmal im Jahr mit den Entwicklungen zum Beispiel der Kapitalgesellschaft, der Praxis des Internationalen Steuerrechts oder materieller Gestaltungsschwerpunkte befassen. Ganzjährig bietet das DAI im Steuerrecht zudem eine Vielzahl von praxisrelevanten Seminaren zur Weiterbildung an. Die Bandbreite der Themen erstreckt sich dabei vom Mandat im Steuerstrafrecht, der Besteuerung von Personengesellschaften, praktischen Umsatzsteuerthemen, Fragen der steuerrechtlichen Haftung und dem Bilanzrecht bis zum Erbschaftsteuerrecht. Vielfach werden die Themen unter Einbeziehung der relevanten fachlichen Schnittstellen erörtert und bieten so eine umfassende und praxisorientierte Fortbildung inklusive von Handlungsempfehlungen für das steuerrechtliche Mandat.

Bundesweites Fortbildungsangebot:

Das DAI verfügt über drei eigene Ausbildungscenter in Bochum, Berlin und Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) und bietet seine Seminare darüber hinaus an über 50 attraktiven Veranstaltungsorten, wie z. B. in Köln, München, Hamburg etc., an. So können Sie Ihre Pflicht zur jährlichen Fortbildung nach § 15 FAO ortsnah in Ihre anwaltliche Praxis einbinden. Viele Fortbildungsveranstaltungen des DAI finden in Kooperation mit regionalen Rechtsanwaltskammern statt. Mitglieder dieser Kammern können die Veranstaltungen zu einem ermäßigten Kostenbeitrag buchen.

Online-Fortbildung:

Das DAI eLearning Center bietet mit seinen verschiedenen eLearning-Formaten eine weitere Möglichkeit zur flexiblen Fortbildung nach § 15 FAO. Dort können Sie mit den Online-Kursen und Online-Vorträgen 5 FAO-Stunden im Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO vollkommen zeit- und ortsunabhängig absolvieren. Live-Übertragungen von Online-Vorträgen ermöglichen eine Fortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO.

Profitieren auch Sie von der Qualität und Aktualität unserer Fortbildung!

Wählen Sie aus unserem Angebot von ca. 50 Veranstaltungen im Steuerrecht pro Jahr die für Sie passende Veranstaltung aus und bilden Sie sich zielgerichtet und lösungsorientiert im Steuerrecht weiter!