Fortbildung im Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO
- Online-Vortrag LIVE: Haftung der Architekten und Ingenieure für mangelhafte Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung
Dr. Alexander Zahn - Beginn: 07.12.2023
- Ort: online
- Dauer: 5,0
- Details & Anmeldung
- Online-Vortrag LIVE: Mängel- und Nachtragsmanagement gegenüber Nachunternehmern und der WEG
Dr. Maximilian Jahn - Beginn: 08.12.2023
- Ort: online
- Dauer: 5,0
- Details & Anmeldung
- Online-Vortrag LIVE: Verjährung am Bau – Anwaltliche Strategien und Haftungsfallen
Dr. Walter Klein, Professor Dr. Oliver Moufang - Beginn: 12.12.2023
- Ort: online
- Dauer: 5,0
- Details & Anmeldung
- Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ausgewählter Oberlandesgerichte in Bausachen
Birgitta Bergmann-Streyl - Beginn: 19.12.2023
- Ort: online
- Dauer: 5,0
- Details & Anmeldung
- Online-Kurs Selbststudium: FIDIC-Verträge in der Praxis
Claudia Hößel - Beginn: jederzeit
- Ort: online
- Dauer: 2,5
- Details & Anmeldung
- Online-Kurs Selbststudium: Aktuelle Rechtsfragen der Versicherung von Bauleistungen
Frank Meier - Beginn: jederzeit
- Ort: online
- Dauer: 2,5
- Details & Anmeldung
- Online-Kurs Selbststudium: Der Bauträgervertrag – Grundlagen und ausgewählte Fragen der Vertragsgestaltung
Joachim Germer - Beginn: jederzeit
- Ort: online
- Dauer: 2,5
- Details & Anmeldung
- Online-Kurs Selbststudium: Kündigungsrechte in BGB- und VOB/B-Verträgen
Professor Dr. Werner Langen - Beginn: jederzeit
- Ort: online
- Dauer: 2,5
- Details & Anmeldung
Die Mandatsbearbeitung im Bau- und Architektenrecht ist komplex, anspruchsvoll und zeitaufwendig. Deshalb ist eine konsequente Fortbildung unerlässlich, um auf Dauer erfolgreich zu sein. Das umfangreiche Fortbildungsprogramm des DAI bietet jeder Fachanwältin und jedem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt in vielfältigen Seminaren, Tagungen und eLearning-Angeboten neuestes und praxisgerechtes Wissen in modernen Lernstrukturen. Erfahrene Referentinnen und Referenten aus Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit bringen Sie in bau- und architektenrechtlichen Themen stets fachlich auf den neuesten Stand. Hochwertige Seminarunterlagen (auch in elektronischer Form als DAIbook) sorgen für einen hohen Nutzen weit über die eigentliche Veranstaltung hinaus.
Programm:
Das Programm des Fachinstituts Bau- und Architektenrecht deckt alle wesentlichen Facetten der Fortbildung ab. Die jährlich im Oktober in Berlin stattfindende Jahresarbeitstagung widmet sich aktuellen und zentralen Themen des Bauvertrags- und Architektenrechts, brisanten Themen des Bauprozesses und der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte. Das DAIvent im August „Aktuelles Bau- und Architektenrecht an der Ostsee“ ermöglicht Ihnen eine fundierte Fortbildung in entspannter Atmosphäre. Ganzjährig bietet das DAI im Bau- und Architektenrecht eine Vielzahl von praxisrelevanten Veranstaltungen an. Die Bandbreite der Themen erstreckt sich dabei von klassischen baurechtlichen Fragestellungen wie den Mängelansprüchen nach VOB/B und BGB, der Kündigung und Abwicklung von Bauverträgen und der Verjährungsproblematik über die Erfahrungen mit dem neuen Bauvertragsrecht bis hin zu baubetrieblichen und bautechnischen Fragestellungen.
Bundesweites Fortbildungsangebot:
Das DAI verfügt über drei eigene Ausbildungscenter in Bochum, Berlin und Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) und bietet seine Seminare darüber hinaus an über 50 attraktiven Veranstaltungsorten, wie z. B. in Köln, München, Hamburg etc., an. So können Sie Ihre Pflicht zur jährlichen Fortbildung nach § 15 FAO ortsnah in ihre anwaltliche Praxis einbinden. Viele Fortbildungsveranstaltungen des DAI finden in Kooperation mit regionalen Rechtsanwaltskammern statt. Mitglieder dieser Kammern können die Veranstaltungen zu einem ermäßigten Kostenbeitrag buchen.
Online-Fortbildung:
Das DAI eLearning Center bietet mit seinen verschiedenen eLearning-Formaten eine weitere Möglichkeit zur flexiblen Fortbildung nach § 15 FAO. Dort können Sie mit den Online-Kursen und Online-Vorträgen 5 FAO-Stunden im Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO vollkommen zeit- und ortsunabhängig absolvieren. Live-Übertragungen von Online-Vorträgen ermöglichen eine Fortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO.
Profitieren auch Sie von der Qualität und Aktualität unserer Fortbildung!
Wählen Sie aus unserem Angebot von ca. 40 Veranstaltungen im Bau- und Architektenrecht pro Jahr die für Sie passende Veranstaltung aus und bilden Sie sich zielgerichtet und lösungsorientiert im Bau- und Architektenrecht weiter!